Mehr Energieeffizienz: Welchen Stellenwert haben neue Fenster?
Im Zuge kontinuierlich steigender Energiepreise sind Wärmedämmung und energieeffiziente Investitionen für Hauseigentümer unverzichtbar. Doch welchen Stellenwert haben hierbei Fenster und Türen? Wir bieten fundierte Beratung für deine Fragen.
Staatliche Förderung
20% STEUERBONUS FÜR NEUE FENSTER UND TÜREN

Staatliche Förderung mit 20%
Die Faustregel zur Fenstersanierung
Sollten deine Fenster vor 1995 eingebaut worden sein, werden diese automatisch als veraltet betrachtet, sodass du eine Modernisierung in Betracht ziehen solltest. Informiere dich am besten bereits im Vorfeld über die 20% Förderung des Bundes!
Steht eine Modernisierung oder Sanierung deines Eigenheims oder deiner eigenen Wohnung an, empfiehlt es sich zuerst einen Blick auf die Fenster zu werfen. Von den Fenstern und der Verglasung hängt vieles ab: Sollten die Fenster bereits gegen moderne ausgetauscht worden sein, kann auch die zukünftige Heizungsanlage kleiner ausfallen, da weniger Energie benötigt wird – gerade in Zeiten stetig steigender Energiekosten ein wichtiger Faktor. Durch neue Fenster schonst du nicht nur dein Budget, sondern erhöhst gleichzeitig deinen persönlichen Wohnkomfort.

Den 20%- Zuschuss erhälst Du auf zwei alternativen Wegen
Die Förderung in der Höhe von bis zu 20% kannst du über zwei unterschiedliche Programme in Anspruch nehmen: So hast du die Option eine Erstattung im Rahmen deiner privaten Steuererklärung nach §35c EStG vorzunehmen oder aber das sogenannte BAFA BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) zu nutzen. Bei beiden Möglichkeiten gibt es spezifische Vorteile.
FAQ
Steuerliche Förderung nach §35c EStG
Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.
Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:
- Die Wärmedämmung von Wänden
- Die Wärmedämmung von Dachflächen
- Die Wärmedämmung von Geschossdecken
- Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
- Die Erneuerung der Heizungsanlage
- Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.
- Die staatliche Förderung beträgt 20% der gesamten Material- und Lohnkosten.
- Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 40.000 EUR begrenzt.
Für die maximale Förderung von 40.000 EUR können also 200.000 EUR investiert werden. - Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.
Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:
- Das Objekt (z.B. Haus, Doppelhaus, Eigentumswohnung, …) ist ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
- D.h. vermietete Objekte sind nicht förderfähig.
- Bei gemischter Nutzung (z.B. selbstgenutztes Haus mit Einliegerwohnung) empfiehlt sich die Aufteilung einer Gesamtmaßnahme auf eigenständige Projekte. Die Maßnahme für den selbstgenutzten Teil ist förderfähig.
- Das Gebäude liegt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
- Das Objekt ist älter als 10 Jahre (maßgeblich ist der Herstellungsbeginn).
- Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. KfW oder BAFA Förderung) in Anspruch genommen.
- Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K).
- Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K).
- Der U-Wert der Außenwand muss geringer sein als der UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren.
Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:
- Das Verfahren ist sehr bauherrenfreundlich ausgestaltet: Sie müssen weder einen Antrag stellen noch ein Gutachten von einem Energieberater einholen.
- Das Projekt wird im Rahmen Ihrer privaten Steuererklärung geltend gemacht. Hierzu reichen Sie die Handwerkerrechnung ein, die Ihnen unser Partnerunternehmen aushändigt.
- Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater auch über eine Ausfüllanleitung der Steuererklärung.
- Ist das Projekt in der Steuererklärung aufgeführt, erfolgt die Erstattung in den drei folgenden Jahres-Steuererklärungen:
- Im ersten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
- Im zweiten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
- Im dritten Jahr 6% (max. 12.000 EUR) der Projektsumme
- Achtung: Die Erstattung ist laut Gesetz eine Ermäßigung auf die Einkommensteuer. Ist Ihre Steuerschuld geringer als der Erstattungswert, wird der Zuschuss nicht vollumfänglich (im Extremfall gar nicht) genutzt. In diesem Fall ist eine KfW-Förderung (s.u.) vorzuziehen.
- Maßnahmen können in mehrere zeitlich versetzte Teilprojekte aufgeteilt werden, um den Erstattungsbetrag bei geringer Einkommensteuerschuld im Zeitverlauf besser auszunutzen.
BAFA Zuschuss – BEG EM
Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.
Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:
- Die Wärmedämmung von Wänden
- Die Wärmedämmung von Dachflächen
- Die Wärmedämmung von Geschossdecken
- Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
- Die Erneuerung der Heizungsanlage
- Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.
- Die staatliche Förderung beträgt 20% der gesamten Material- und Lohnkosten.
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 €.
- Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 12.000 EUR je Wohneinheit begrenzt.
Für die maximale Förderung von 12.000 EUR können also 60.000 EUR je Wohneinheit investiert werden. - Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.
Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:
- Sie sind Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder
- Sie sind Eigentümer einer Wohnung oder
- Sie sind Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
- Das Objekt ist kein Ferienhaus, keine Ferienwohnung, kein Wochenendhaus und kein Haus mit hotelähnlichen Leistungen (Boardinghouse).
- Der Bauantrag wurde vor dem 01.02.2002 gestellt.
- Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. Förderung nach §35c EStG) in Anspruch genommen.
- Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K).
- Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K).
- Der U-Wert der Außenwand muss kleiner oder gleich dem UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren sein.
- Für dieses Förderprogramm muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) mit eingebunden werden. Er berät Sie vorab über geeignete und aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen für Ihr Projekt und erstellt nach technischer Prüfung die Bestätigung zum Antrag. Die Kosten für den Energieeffizienz-Berater sind über eine gesonderte Förderung zu 50% abzugsfähig.
- Im BAFA Zuschussportal beantragen Sie den Zuschuss.
- Nach der Sanierungsmaßnahme bescheinigt der Energieeffizienz-Experte (EEE) im Rahmen einer Abnahme die Umsetzung der energetischen Maßnahmen im Dokument Bestätigung nach Durchführung.
- Im BAFA Zuschussportal bestätigen Sie die Durchführung der Sanierung mit dem Dokument „Bestätigung nach Durchführung“ und bekommen den BAFA Zuschuss ausbezahlt.
- Achtung: Der Antrag muß vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Fördermaßnahmen im Vergleich
Staatliche Förderung nach §35c EStG | BAFA BEG EM für Einzelmaßnahmen | |
---|---|---|
Zuschussquote | 20% | 20% |
Höchstgrenze | 200.000 EUR Investitionssumme 40.000 EUR Förderung | je Wohneinheit: 60.000 EUR Investitionssumme 12.000 EUR Förderung |
Zeitpunkt der Erstattung | über die Steuererklärung des Ausführungsjahres sowie der beiden Folgejahre (7%/7%/6%) | Nach Ausführung der Maßnahme in voller Höhe |
Nutzungsart des Gebäudes | Förderung gilt nur für selbstgenutzte Immobilien bzw. nur für Maßnahmen im selbstgenutzten Teil einer Immobilie | Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten. Auch ein nicht selbstgenutzter Teil ist förderfähig. |
Antrag erforderlich | Nein | Ja – im BAFA Zuschussportal |
Notwendigkeit einer Prüfung durch einen Energieeffizienz Experten | Nein | Ja Vorab wird mit dem Experten ein Sanierungsplan erarbeitet. Nach der Maßnahme wird dieser vom Experten abgenommen. |
Fördermittel der KfW Bank

Förderung Energieeffizienz
Die Durchführung energetischer Modernisierungen wird derzeit umfangreich und mit günstigen Krediten und Förderungen von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert. Das sorgt dafür, dass die Finanzierung neuer Fenster und Türen deutlich einfacher zu realisieren ist. Ein Tipp von unserer Seite: Kontaktiere deine Kommune oder Stadt, um zu klären, ob es zusätzliche Förderungsoptionen gibt

Förderung Barrierefreiheit
Darüber hinaus fördert der Staat auch den Umbau bestehender Objekte für ein barrierefreies Wohnen im Alter. Wer sich schon zeitig um die notwendigen Umbaumaßnahmen kümmert, profitiert von zinsgünstigen Krediten und Investitionszuschüssen die ebenfalls über die KfW-Bank, über das sogenannte Wohn-Riester Programm laufen. Unser Ratschlag: Kontaktiere deine Pflegekasse, ob mögliche Umbaumaßnahmen beantragt werden können.