Staatliche Förderung

Aus KfW wird BAFA: 20% auf neue Fenster und Türen!

Als Eigentümer eines Eigenheims oder einer Wohnung kannst du derzeit 20 % der Investitionssumme als Förderung vom Staat in Anspruch nehmen. Ein guter Anreiz, um deine Wohnung zu modernisieren! Darüber hinaus betreibst du durch eine solche Investition aktiv Klimaschutz und wertest gleichzeitig deine Immobilie oder Eigentumswohnung deutlich auf.

Staatliche Förderung

Das ist neu

Für das Austauschen von Fenstern und Türen bietet dir der Staat derzeit eine Förderung in Höhe von 20 %. Diese beinhaltet die reinen Montagekosten inklusive der Mehrwertsteuer! Darüber hinaus bieten moderne Fenster noch viele weitere Vorteile: Zum einen senken zeitgemäße Fenster deine Energiekosten und sorgen zum anderen auch für deutlich mehr Sicherheit. Dein Wohnkomfort wird somit deutlich erhöht, sodass ein Austausch eine ganze Reihe an Vorteilen bietet. Solltest du Haus- oder Wohnungsbesitzer sein, profitierst du zudem von einer staatlichen Förderung in Höhe von 20 % der getätigten Investitionssumme. Somit kannst du einfach bares Geld sparen und gleichzeitig das Klima schonen.

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Die Faustregel zur Fenstersanierung:

Sollten deine Fenster vor 1995 eingebaut worden sein, werden diese automatisch als veraltet betrachtet, sodass eine Modernisierung in Betracht gezogen werden kann. Informiere dich am besten bereits im Vorfeld über die 20 % Förderung des Bundes!

Sollte eine Modernisierung oder Sanierung deines Eigenheims oder deiner eigenen Wohnung anstehen, empfiehlt es sich zuerst einen Blick auf die Fenster zu werfen. Von den Fenstern und der Verglasung hängt vieles ab: Sollten die Fenster bereits gegen moderne ausgetauscht worden sein, kann auch die zukünftige Heizungsanlage kleiner ausfallen, da weniger Energie benötigt wird – gerade in Zeiten stetig steigender Energiekosten ein wichtiger Faktor. Durch neue Fenster schonst du nicht nur dein Budget, sondern erhöhst gleichzeitig deinen persönlichen Wohnkomfort.

Staatliche Förderung mit 20%

Energiekosten sparen und gleichzeitig Wohnkomfort und Sicherheit erhöhen

Allein in den letzten zwei Jahrzehnten hat sich bei der Technik von Fenstern und Haustüren vieles verändert und stetig weiterentwickelt. Moderne Fenster und Türen neuer Bauart verfügen über deutlich höheren Komfort, mehr Sicherheit und zeichnen sich zudem durch eine deutlich höhere Energieeffiezenz aus. Gerade in Zeiten steigender Heiz- und Energiekosten lohnt sich ein Austausch der Fenster und Haustür auch finanziell. Gleichzeitig erhöhst du den Wohnkomfort und profitierst von einem Wertzuwachs deiner Immobilie.

FAQ

Welche Fördermaßnahme passt zu mir?

Den 20%-Zuschuss erhältst du auf zwei alternativen Wegen

Die Förderung in der Höhe von bis zu 20 % kannst du über zwei unterschiedliche Programme in Anspruch nehmen: So hast du die Option eine Erstattung im Rahmen deiner privaten Steuererklärung nach §35c EStG vorzunehmen oder aber das sogenannte BAFA BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen) zu nutzen. Bei beiden Möglichkeiten gibt es spezifische Vorteile. Prüfe in Ruhe welches Programm besser zu deinen persönlichen Verhältnissen passt. Hierbei beraten wir dich bei Bedarf sehr gerne.

Steuerliche Förderung nach §35c EStG

Was wird gefördert?

Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.

Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:

  • Die Wärmedämmung von Wänden
  • Die Wärmedämmung von Dachflächen
  • Die Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
  • Die Erneuerung der Heizungsanlage
  • Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.

Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
  • Die staatliche Förderung beträgt 20% der gesamten Material- und Lohnkosten.
  • Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 40.000 EUR begrenzt.
    Für die maximale Förderung von 40.000 EUR können also 200.000 EUR investiert werden.
  • Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.
Was sind die Anforderungen?

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

  • Das Objekt (z.B. Haus, Doppelhaus, Eigentumswohnung, …) ist ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
    • D.h. vermietete Objekte sind nicht förderfähig.
    • Bei gemischter Nutzung (z.B. selbstgenutztes Haus mit Einliegerwohnung) empfiehlt sich die Aufteilung einer Gesamtmaßnahme auf eigenständige Projekte. Die Maßnahme für den selbstgenutzten Teil ist förderfähig.
  • Das Gebäude liegt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
  • Das Objekt ist älter als 10 Jahre (maßgeblich ist der Herstellungsbeginn).
  • Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. KfW oder BAFA Förderung) in Anspruch genommen.
  • Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K).
  • Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K).
  • Der U-Wert der Außenwand muss geringer sein als der UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren.
Wie komme ich an den Zuschuss?

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

  • Das Verfahren ist sehr bauherrenfreundlich ausgestaltet: Du musst weder einen Antrag stellen noch ein Gutachten von einem Energieberater einholen.
  • Das Projekt wird im Rahmen deiner privaten Steuererklärung geltend gemacht. Hierzu reichst du einfach die Handwerkerrechnung ein, die dir unser Partnerunternehmen aushändigt.
  • Informiere dich bei deinem Steuerberater auch über eine Ausfüllanleitung der Steuererklärung.
  • Ist das Projekt in der Steuererklärung aufgeführt, erfolgt die Erstattung in den drei folgenden Jahres-Steuererklärungen:
    • Im ersten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
    • Im zweiten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
    • Im dritten Jahr 6% (max. 12.000 EUR) der Projektsumme
  • Achtung: Die Erstattung ist laut Gesetz eine Ermäßigung auf die Einkommensteuer. Ist deine Steuerschuld geringer als der Erstattungswert, wird der Zuschuss nicht vollumfänglich (im Extremfall gar nicht) genutzt. In diesem Fall ist eine KfW-Förderung (s.u.) vorzuziehen.
  • Maßnahmen können in mehrere zeitlich versetzte Teilprojekte aufgeteilt werden, um den Erstattungsbetrag bei geringer Einkommensteuerschuld im Zeitverlauf besser auszunutzen.

Gut zu wissen: Du musst mit den Umbauten nach dem 31.12.2019 begonnen haben und die Umbauten vor dem 1.1.2030 abschließen.

BAFA Zuschuss – BEG EM

Was wird gefördert?

Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.

Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:

  • Die Wärmedämmung von Wänden
  • Die Wärmedämmung von Dachflächen
  • Die Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
  • Die Erneuerung der Heizungsanlage
  • Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.

Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
  • Die staatliche Förderung beträgt 20% der gesamten Material- und Lohnkosten.
  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 €.
  • Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 12.000 EUR je Wohneinheit begrenzt.
    Für die maximale Förderung von 12.000 EUR können also 60.000 EUR je Wohneinheit investiert werden.
  • Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.
  •  
Was sind die Anforderungen?

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

  • Du bist Eigentümer eine Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder
  • Du bist Eigentümer einer Wohnung oder
  • Du bist Ersterwerber eine sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
  • Das Objekt ist kein Ferienhaus, keine Ferienwohnung, kein Wochenendhaus und kein Haus mit hotelähnlichen Leistungen (Boardinghouse).
  • Der Bauantrag wurde vor dem 01.02.2002 gestellt.
  • Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. Förderung nach §35c EStG) in Anspruch genommen.
  • Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K).
  • Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K).
  • Der U-Wert der Außenwand muss kleiner oder gleich dem UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren sein.
Wie komme ich an den Zuschuss?
  • Für dieses Förderprogramm muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) mit eingebunden werden. Er berät Dich vorab über geeignete und aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen für dein Projekt und erstellt nach technischer Prüfung die ‚Bestätigung zum Antrag‘. Die Kosten für den Energieeffizienz-Berater sind über eine gesonderte Förderung zu 50% abzugsfähig.
  • Im BAFA Zuschussportal beantragst du den Zuschuss.
  • Nach der Sanierungsmaßnahme bescheinigt der Energieeffizienz-Experte (EEE) im Rahmen einer Abnahme die Umsetzung der energetischen Maßnahmen im Dokument Bestätigung nach Durchführung.
  • Im BAFA Zuschussportal bestätigst du die Durchführung der Sanierung mit dem Dokument "Bestätigung nach Durchführung" und erhälst den BAFA Zuschuss ausbezahlt.
  • Achtung: Der Antrag muß vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Die Fördermaßnahmen im Vergleich

  Staatliche Förderung nach §35c EStG BAFA BEG EM für Einzelmaßnahmen
Zuschussquote20%20%
Höchstgrenze200.000 EUR Investitionssumme
40.000 EUR Förderung
je Wohneinheit:
60.000 EUR Investitionssumme
12.000 EUR Förderung
Zeitpunkt der Erstattungüber die Steuererklärung des Ausführungsjahres sowie der beiden Folgejahre (7%/7%/6%)Nach Ausführung der Maßnahme in voller Höhe
Nutzungsart des GebäudesFörderung gilt nur für selbstgenutzte Immobilien bzw. nur für Maßnahmen im selbstgenutzten Teil einer ImmobilieFörderung für Ein- und Zweifamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten. Auch ein nicht selbstgenutzter Teil ist förderfähig.
Antrag erforderlichNeinJa – im BAFA Zuschussportal
Notwendigkeit einer Prüfung durch einen Energieeffizienz ExpertenNeinJa
Vorab wird mit dem Experten ein Sanierungsplan erarbeitet. Nach der Maßnahme wird dieser vom Experten abgenommen.

Fördermittel der KfW Bank

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Förderung Energieeffizienz

Die Durchführung energetischer Modernisierungen wird derzeit umfangreich und mit günstigen Krediten und Förderungen von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert. Das sorgt dafür, dass die Finanzierung neuer Fenster und Türen deutlich einfacher zu realisieren ist. Ein Tipp von unserer Seite: Kontaktiere deine Kommune oder Stadt, um zu klären, ob es zusätzliche Förderungsoptionen gibt

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Förderung Sicherheit

Auch der Schutz vor Einbrüchen wird von staatlicher Seite aus gefördert. Diese Förderung kann derzeit für den Einbau von nach DIN 162ff geprüften Fenstern und Türen, die mindestens nach Widerstandsklasse RC 2 bzw. WK 2 zertifiziert sind, beantragt werden. Alle von Brinkmann angebotenen Fenster und Türen verfügen über diese genannten Merkmale und sind somit förderfähig.

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Förderung Barrierefreiheit

Darüber hinaus fördert der Staat auch den Umbau bestehender Objekte für ein barrierefreies Wohnen im Alter. Wer sich schon zeitig um die notwendigen Umbaumaßnahmen kümmert, profitiert von zinsgünstigen Krediten und Investitionszuschüssen die ebenfalls über die KfW-Bank, über das sogenannte Wohn-Riester Programm laufen. Unser Ratschlag: Kontaktiere deine Pflegekasse, ob mögliche Umbaumaßnahmen beantragt werden können.

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